Die Entscheidung über die Teilnahme am Unterricht bei extremen Wetterverhältnissen liegt bei den Eltern (s.u.).

Falls ihr Kind wegen extremem Wetter nicht in die Schule kommen kann, dann …

  • … informieren sie unbedingt die Schule.
  • … informieren sie, falls ihr Kind den Schülerspezialverkehr nutzt, unbedingt den Fahrer / die Fahrerin / das Busunternehmen.

Bei Unwettern handelt es sich insbesondere um

  • extrem, anhaltend heftigen Starkregen,
  • schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,
  • schwere bis extreme Gewitter eventuell mit extremen Orkanböen/Starkregen,
  • (extrem) starker Schneefall eventuell mit Verwehungen,
  • Glatteis.

Es kann sein, dass auch der Schulbusfahrer morgens entscheidet, dass die Fahrt nicht gefahrlos z.B. wegen Glatteis durchgeführt werden kann.
Richten sie sich bitte darauf ein, dass dann ein Transport nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Thilo Pelzing
(Schulleiter)

Rechtsgrundlage:
§ 43 SchulG – Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen

[Bei extrem, anhaltend heftigen Starkregen,
schweren Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,
schwerem bis extremem Gewitter eventuell mit extremen Orkanböen/Starkregen oder
(extrem) starker Schneefall eventuell mit Verwehungen …]

(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler […] aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.

2.1 […] Ein nicht vorhersehbarer Grund kann auch der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse […] sein. In diesen Fällen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist.[…]

nach BASS 12-52 Nr. 1 RdErl. d. MSB v. 29.05.2015 (ABl. NRW. S. 354)


[Wenn es im Vormittag sehr heiß wird …]

(4) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler […] von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien. 

4.5 Hitzefrei, extreme Witterungsverhältnisse

Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Schülerinnen und Schülern Hitzefrei gegeben wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 Grad Celsius, darf Hitzefrei nicht erteilt werden. Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden. Die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule (Ganztagsbetrieb, Fahrplan der Schülerbusse) sind zu berücksichtigen.

nach BASS 12-52 Nr. 1 RdErl. d. MSB v. 29.05.2015 (ABl. NRW. S. 354)

Grundsätzlich entscheidet die Schulleitung ob der Präsenzunterricht aufrecht erhalten wird.

Die Entscheidung beruht auf den Informationen des Schulministeriums oder der Bezirksregierung, die bis 18.00 Uhr des Vortages bekannt gegeben werden.
Die Schulleitung informiert über die Homepage, sowie die Klassenleitungen über die etablierten Kommunikationswege die Eltern und Sorgeberechtigten.

Sollte der Präsenzunterricht ruhen, wird Distanzunterricht in digitaler Form oder mit analogem Material durchgeführt.
Dieser Unterricht ist verpflichtend.

nach BASS 18-29 Nr.9 RdErl. d. MSB v. 10.10.2022 (ABl. NRW. 10/22)